Katzenschutzverordnung gilt ab dem 1. Juli 2026

Die Landesregierung hat in der vergangenen Woche die Verordnung über den Schutz freilebender Katzen (Katzenschutzverordnung) im Kabinett beschlossen. Die Verord-nung tritt am 1. Juli in Kraft. Für bereits gehaltene Freigängerkatzen gilt eine Über-gangsfrist von sechs Monaten. Künftig gilt: Wer seiner Katze unkontrollierten Freigang gewährt, muss diese kastrieren, kennzeichnen und registrieren lassen. Wohnungskat-zen, die das Haus nicht verlassen, sind von den Regelungen nicht betroffen.

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